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Rechtsanwalt Ernst-Peter Köster
Im Frühjahr 1995 wurde ich als selbständiger Rechtsanwalt in Uelzen beim Amtsgericht Uelzen und Landgericht Lüneburg zugelassen und erhielt mit Wirkung 01. Januar 2000 – wie jeder andere in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwalt die Berechtigung, bundesweit bei allen Amts- und Landgerichten aufzutreten. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13.12.2000, Az. 1 BvR 335/97, wonach abweichend von der seinerzeitigen Fassung des § 226 Abs. 2 BRAO ab dem 01.07.2002 in allen Bundesländern jeder erstinstanzlich tätige Rechtsanwalt bei einem übergeordneten Oberlandesgericht zugelassen werden konnte, habe ich meine Zulassung beim Oberlandesgericht Celle beantragt. Diesem Antrag wurde mit Urkunde vom 04. Februar 2002 mit Wirkung zum 01. Juli 2002 entsprochen. Infolge des Gesetzes zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten (OLGVertrÄndG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. 2002 I, S. 2850 ff.) können ab dem 01. August 2002 alle Rechtsanwälte, die bei einem Oberlandesgericht zugelassen sind, bei allen Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland auftreten. Dieses Gesetz hat somit auch meinen Wirkungskreis erheblich erweitert. Mit Wirkung 01. Juni 2007 trat das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft (BGBl. 2007 I S. 358 ff) in Kraft und beinhaltet einige wichtige Änderungen. So erfolgt z. B. die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr wie bisher bei einem bestimmten Gericht, sondern bei einer Rechtsanwaltskammer. Dieses hat u. a. zur Folge, dass bereits jeder Rechtsanwalt ab dem ersten Tag der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei allen Oberlandesgerichten im Bundesgebiet auftreten kann. Demzufolge kann ab dem 01. Juni 2007 nur noch die Rede davon sein, dass ich als der Rechtsanwaltskammer Celle angehörender Rechtsanwalt wie jeder andere bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassene Rechtsanwalt auch berechtigt bin, mit wenigen Ausnahmen (wie z. B. beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen und Patentgericht) bei allen deutschen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte, Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte, Sozialgerichten, Landessozialgerichte u. a.) aufzutreten.
Meine Schwerpunkte gemäß § 43b BRAO
i.V.m. § 7 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) sind
Familienrecht, Erbrecht,
Verkehrsrecht
(inkl. Verkehrsunfallrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und
Verkehrsstrafrecht), Mietrecht und allgemeines Straf- und
Strafverfahrensrecht (Erwachsenen- und Jugendstrafrecht). Der
gängigen Praxis entsprechend bin und werde auch ich
selbstverständlich auf anderen Rechtsgebieten tätig.
Seit einigen Jahren bin ich auch als jeweils vom Nachlassgericht beim Amtsgericht Uelzen bestellter
Nachlasspfleger
tätig, so dass ich im Falle der Bestellung diese Tätigkeit - im Rechtssinne - berufsmäßig ausübe
.
Zwecks Meidung von Verwechslungen wird ausdrücklich darauf
hingewiesen,
dass im Hinblick auf die schwerpunktmäßig ausgeübten
Tätigkeiten keine Fachanwaltschaft vorliegt (§ 7 Abs. 2
BORA).
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der
Uelzener Anwaltschaft e.V. (Verein der Rechtsanwälte in
Uelzen im DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, in
der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im DAV, im Verein Deutscher
Juristentag, im Bund der Steuerzahler (BdSt) sowie
Vorstandsvorsitzender im "Verein Jugendhilfe e.V. Arbeitskreis zur sozialpädagogischen Förderung Minderjähriger und junger Erwachsener Uelzen" mit den Projekten
"Ambulante sozialpädagogische Betreuung junger
Straffälliger" und "ProAktivCEnter (PACE)
Uelzen".
Seit dem 04. Juli 2009 gehöre ich als Beisitzer der Jugendkammer des Sportgerichts des NFV (Niedersächsischer Fußball Verband) / Landkreis Uelzen an.
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